§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FestToGo GbR gelten für alle Verträge über die Lieferung/Vermietung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit der FestToGo GbR im Hinblick auf die von FestToGo GbR angebotenen Waren abschließt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB der FestToGo GbR gelten auch für spätere Vertragsabschlüsse mit unseren Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, solange sie dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten dennoch ausschließlich unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Befindet sich der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
§ 2 Vermietung
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der FestToGo GbR. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der FestToGo Gbr. Abweichende oder Ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch FestToGo GbR schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote der FestToGo GbR sind unverbindlich. Die FestToGo GbR behält sich das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen. Eine mündliche Vereinbarung bedarf der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch FestToGo Gbr.
Der Mietgegenstand und -zeit ist in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt. FestToGo GbR behält sich vor, den Mietgegenstand durch gleichwertige Mietgegenstände zu ersetzen, sofern die Ersetzung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit vereinbart werden. Wenn der Kunde den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Kunde die FestToGo GbR spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums schriftlich darüber informieren. Des Weiteren trägt der Kunde eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Kunden die wegen des nicht rechtzeitig zurückgegebenen Mietgegenstandes nicht Ihre Mietgegenstände bekommen konnten. Zudem können Kosten für die Anmietung oder Beschaffung der nicht zurückgegeben Mietgegenstände an den Kunden weiterberechnet werden.
Ohne schriftliche Genehmigung der FestToGo GbR darf der Kunde die Mietgegenstände nicht an einen anderen Ort verbringen oder nutzen oder Dritten überlassen.
§ 3 Vorauszahlung und Kaution
Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Kunden über, sobald dieser den Mietgegenstand in Empfang nimmt. Die FestToGo GbR rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Mietzeitraums, einschließlich des Auf- und Abbaus zu versichern. FestToGo GbR kann unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes eine Kaution festlegen. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands in voller Höhe zurückgezahlt. FestToGo GbR ist berechtigt, Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.
§ 4 Mietgebühr, Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich der Preis der FestToGo GbR als Nettopreis. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsumfang. Zusätzliche oder Sonderleistungen, die insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden anfallen, werden separat berechnet. Für die Vergütung sind die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Auftragsbestätigung gültigen Preise maßgeblich. Liegt zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder dem Beginn der Leistung mehr als vier Monate, ist FestToGo GbR berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise zu berechnen.
Rechnungen von FestToGo GbR sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. FestToGo GbR ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen separat abzurechnen. Zahlungen müssen ohne Porto- und Spesenabzug erfolgen. Bei Überweisungen ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Geschäftskonto von FestToGo GbR für die Fristwahrung maßgeblich.
FestToGo Gbr ist berechtigt, die Verlängerung der Mietzeit von einer Mietvorauszahlung abhängig zu machen. Hat der Kunde Mietgegenstände vorbestellt, und holt er die Mietgegenstände nicht ab, entfällt nicht seine Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühr.
FestToGo Gbr ist berechtigt die Mietgegenstände vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten. Der durch die anderweitige Vermietung erzielte Mietgebühr wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.
§ 5 Übergabe, Abholung und Versendung
Der Mietgegenstand wird grundsätzlich am Sitz der FestToGo GbR übergeben (Erfüllungsort). Lediglich aufgrund gesonderter Vereinbarungen in Textform wird der Mietgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet oder von FestToGo GbR oder einem beauftragten Dritten geliefert. In diesem Fall ist FestToGo GbR berechtigt, auf Kosten des Kunden eine angemessene Transportversicherung abzuschließen.
Die Abholung hat zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, befindet er sich im Annahmeverzug, ohne dass es einer Aufforderung von FestToGo GbR zur Abholung bedarf.
Der Mietgegenstand ist bei der Übergabe durch FestToGo GbR am Übergabeort vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und Mängel sind schriftlich festzuhalten und der FestToGo GbR mitzuteilen. Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand des Mietgegenstands, gibt der Mietgegenstand als in ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann, soweit die Mängel nicht nachweislich nachträglich auftreten, ausgeschlossen.
§ 6 Rückgabe
Die Rückgabe hat am Sitz von FestToGo GbR zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Rückgabe nicht am Sitz FestToGo GbR, hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort von FestToGo GbR entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Der Kunde hat den Mietgegenstand der FestToGo GbR in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe unter der Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabe hat einschließlich der Transportverpackung, Anleitung, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von FestToGo Gbr ohne Berücksichtigung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von FestToGo GbR sind nicht ausgeschlossen.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur im Zusammenhang mit dem gleichen Vertragsverhältnis geltend machen. Ansonsten sind solche Rechte ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese Ansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig anerkannt sind.
§ 8 Kündigung
Die Kündigung eines Auftrags ist bis spätestens 2 Monate vor Beginn des Mietbeginns möglich. Der Auftrag muss schriftlich gekündigt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn der Mietgegenstand noch vermietet werden kann. In diesem Falle fallen folgende Kosten an:
a) Eingang der Kündigung bis 60 Arbeitstage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Eingang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
c) Eingang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
d) Eingang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 90 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Hat FestToGo GbR Fremdmaterial angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdmaterial erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese erhöhten anteiligen Mietpreis zu erstatten. Hat FestToGo GbR Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Mieter weiterberechnet werden.
FestToGo GbR kann eine ordentliche Kündigung nur wegen Eigenbedarfs aussprechen und zwar auch vor Beginn der vereinbarten Mietzeit. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach § 580 a Abs. 3 BGB.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. FestToGo GbR kann den Mietvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn
a) der Kunde die Mietgebühr nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt
b) der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät
c) der Kunde den Mietgegenstand an einen anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt
d) der Kunde den Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten überlässt
e) der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß behandelt
f) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird.
Wird der Mietvertrag – gleich aus welchem Grund und durch welche Partei – fristlos gekündigt, hat der Kunde den Mietgegenstand unverzüglich an FestToGo GbR zurückzugeben.
§ 8 Haftung
Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch die Nutzung des Mietgegenstands entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Kunde ebenfalls haftbar. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Terroranschläge verursacht werden. Sollte der Schaden reparierbar sein und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands nicht überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Artikels dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, den defekten Mietgegenstand zurückzuerhalten. Dieser Anspruch muss jedoch innerhalb von sieben Tagen nach der Rückgabe des Mietobjekts geltend gemacht werden, andernfalls verfällt er. Der Kunde haftet gegenüber FestToGo GbR für Ansprüche Dritter, die aufgrund von Schäden, die durch die Nutzung des Mietgegenstands verursacht wurden, gegen FestToGo GbR erhoben werden.
FestToGo GbR übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts durch unsere Mitarbeiter, durch Dritte, die wir beauftragt haben, durch Mängel oder Fehler jeglicher Art am Mietobjekt oder durch andere von uns verursachte Umstände entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf einen Betrag begrenzt, der dem vereinbarten Mietpreis entspricht. Schäden durch Verletzungen, Betriebsstörungen und/oder entgangenen Gewinn sind vollständig von unserer Haftung ausgeschlossen. Alle Folgeschäden, die aus dem Mietvertrag resultieren, sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ein Transport des Mietgegenstands durch FestToGo GbR vereinbart. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass FestToGo GbR einen Zugang nutzen kann, der für Lkw mit einem Gewicht von 7,5 Tonnen geeignet ist. Schäden an Grundstücken und/oder Gebäuden sind vom Kunden zu tragen.
Wenn der Kunde den Mietgegenstand nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgibt, haftet er für den Mietgebühr-Ausfall von FestToGo GbR während der Reparaturdauer. Dieser Ausfall wird mit der Mietgebühr berechnet, die während der Reparatur hätte erzielt werden können, basierend auf dem mit dem Kunden vereinbarten Mietpreis, jedoch ohne Berücksichtigung von Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass bei FestToGo GbR kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Sollte FestToGo GbR den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen oder nicht rechtzeitig abholen oder andere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht fristgerecht erfüllen, kann dies FestToGo GbR nicht angelastet werden, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählen in jedem Fall: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Austritt gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder entsprechende Gefahren, Versäumnisse des Mieters oder Dritter (wie Zulieferer oder Transportunternehmen), Krankheit von nicht leicht ersetzbarem Personal, Besatzung oder Blockaden, behördliche Maßnahmen oder Terrorismus. Sollte die Erfüllung dauerhaft unmöglich sein, kann der Kunde den Mietvertrag wegen nicht rechtzeitiger Bereitstellung des Mietgegenstands erst dann kündigen, wenn er FestToGo GbR schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und diese auch nicht eingehalten wird.
§ 9 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor übermäßiger Beanspruchung zu schützen und für die Wartung sowie Pflege des Mietgegenstands zu sorgen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FestToGo GbR darf der Kunde keine Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen, insbesondere keine An- oder Einbauten, und auch keine Kennzeichnungen entfernen, die von FestToGo GbR oder dem Hersteller angebracht wurden. Der Kunde ist ebenfalls nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung von FestToGo GbR einem Dritten Rechte am Mietgegenstand einzuräumen oder Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Sollte ein Dritter durch Pfändung, Beschlagnahme oder auf andere Weise Rechte an den Mietgegenständen geltend machen, muss der Kunde FestToGo GbR unverzüglich schriftlich darüber informieren und den Dritten auf das Eigentum der FestToGo GbR hinweisen.
Die Kosten für notwendige Reparaturen, die während der Mietdauer anfallen, trägt der Kunde, außer wenn diese aufgrund normaler Abnutzung erforderlich sind. Reparaturen dürfen ausschließlich von FestToGo GbR durchgeführt werden, es sei denn, FestToGo GbR erlaubt dem Kunden schriftlich, die Reparatur selbst vorzunehmen. Sollte eine Reparatur während der Mietzeit erforderlich werden, liegt die Beweislast beim Kunden, dass die Reparatur aufgrund normaler Abnutzung notwendig ist. Tritt bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebs des Mietgegenstands ein Mangel auf, muss der Kunde diesen Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung in Textform an FestToGo GbR melden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, verliert er sämtliche Rechte, die sich aus der Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands ergeben könnten. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige hat FestToGo GbR die Wahl, das Gerät zu reparieren oder zu ersetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, wie er sie erhalten hat. Porzellan, Gläser und Besteck sind gereinigt, getrocknet, sortiert, abgezählt und ohne Essens- oder Fettreste zurückzugeben.
Sollten die Mietgegenstände verschmutzt sein, behält sich FestToGo GbR das Recht vor, die entstandenen zusätzlichen Kosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen. Jegliches Zubehör ist ebenfalls in dem gleichen Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Falls dies nicht der Fall ist, werden die dadurch entstehenden Kosten separat in Rechnung gestellt.
§ 10 Besichtigungsrechte und Untersuchung der Gegenstände durch FestToGo GbR
FestToGo GbR ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu inspizieren oder eine Inspektion durchführen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, FestToGo GbR bei der Durchführung der Untersuchung in jeder Weise zu unterstützen. Die Kosten für die Untersuchung trägt FestToGo GbR.
§ 11 Kundendaten und Kundenunterlagen
FestToGo GbR speichert die Daten des Kunden nach § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
§ 12 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen der FestToGo GbR und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der FestToGo GbR der Sitz des Anbieters.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Frickenhausen, 01.03.2025
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